Gesetzklar

ZFDG 2021 – zfdg_2021

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 2021-03-30

#0 –

Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung v…

Inhaltsübersicht –

Kapitel 1 S2 Organisation auto S2 col1 10* justify col2 70* § 1 1 col1 Zollfahndungsdienst 1 col2 § 2 1 col1 Zentralstelle 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes; Kapitel 2 S2 Aufgaben auto S2 col1 10* justify col2 70* § 3 1 col1 Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle 1 col2 § 4 1 col1 Verhü…

§ 1 – Zollfahndungsdienst

§ 2 – Zentralstelle

§ 3 – Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle

§ 4 – Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt

§ 5 – Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter

§ 6 – Behördlicher Eigenschutz

§ 7 – Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz

§ 8 – Allgemeine Datenverarbeitung

§ 9 – Befragung und Auskunftspflicht

§ 10 – Bestandsdatenauskunft

(1) Das Zollkriminalamt kann, soweit es als Zentralstelle die Behörden der Zollverwaltung bei der Verhütung von Straftaten unterstützt (§ 3 Absatz 1 Nummer 2), normal normal die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt (§ 3 Absatz 5), normal normal mit a) öffentlichen Stellen andere…

§ 11 – Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen

§ 12 – Daten zu anderen Personen

§ 13 – Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre

§ 14 – Daten für Zwecke der Ausschreibung

§ 14a – Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle

(1) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verhütung von Straftaten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle in den nationalen Fahndungssystemen ausschreiben und zur Erfüllung seiner Au…

§ 15 – Zollfahndungsinformationssystem

(1) Das Zollkriminalamt ist im Rahmen seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 und 3 Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen den Dienststellen, die am Zollfahndungsinformationssystem angeschlossen sind. Das Zollkriminalamt bestimmt mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die i…

§ 16 – Unterrichtung der Zentralstelle

§ 17 – Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren

§ 18 – Abgleich personenbezogener Daten

§ 19 – Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung

§ 20 – Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken

§ 21 – Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich

(1) Das Zollkriminalamt kann personenbezogene Daten an andere Dienststellen der Zollverwaltung übermitteln, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. (2) Das Zollkriminalamt kann personenbezogene Daten an andere als die in Absatz 1 gen…

§ 22 – Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 23 – Datenübermittlung im internationalen Bereich

§ 24 – Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe

§ 25 – Weisungsrecht

§ 26 – Allgemeine Datenverarbeitung

§ 27 – Verarbeitungsbeschränkungen

(1) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes dürfen personenbezogene Daten, die sie durch eine Maßnahme nach § 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 und 3, den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 erhoben haben, zu anderen als in der jeweiligen Erhebungsvorschrift genannten Zwecken weiterverarbeiten, wenn mindesten…

§ 28 – Kennzeichnung

(1) Personenbezogene Daten, die durch eine Maßnahme nach § 10 Absatz 2 und 3, § 30 Absatz 2 bis 4, den §§ 47, 62, 72, 77 oder § 78 erhoben worden sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. (2) Personenbezogene Daten nach Absatz 1, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, dürfen nicht verarbeitet od…

§ 29 – Befragung und Auskunftspflicht

§ 30 – Bestandsdatenauskunft

(1) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 oder § 4 Absatz 4 Auskunft verlangen von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten gemäß § 3 Nummer 6 des Telekommunikationsgesetze…

§ 31 – Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen

§ 32 – Daten zu anderen Personen

§ 33 – Daten für Zwecke der Ausschreibung

§ 33a – Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle

(1) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verhütung von Straftaten nach § 4 und § 5 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle in den nationalen Fahndungssystemen ausschreiben, wenn die Vorauss…

§ 34 – Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe

§ 35 – Daten aus Strafverfahren

§ 36 – Abgleich personenbezogener Daten

§ 37 – Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung

§ 38 – Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken

§ 39 – Allgemeine Befugnisse

§ 40 – Sicherstellung

§ 41 – Verwahrung

§ 42 – Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung

§ 43 – Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten

§ 44 – Durchsuchung von Personen

§ 45 – Durchsuchung von Sachen

§ 46 – Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

§ 47 – Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 48 – Gerichtliche Anordnung

§ 49 – Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

§ 50 – Gerichtliche Zuständigkeit

§ 51 – Löschung

§ 52 – Befugnisse bei Ermittlungen

§ 53 – Sicherungs- und Schutzmaßnahmen

§ 54 – Identitätsfeststellung

§ 55 – Prüfung von mitzuführenden Dokumenten

§ 56 – Durchsuchung von Personen und Sachen

§ 57 – Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

§ 58 – Platzverweisung

§ 59 – Sicherstellung

§ 60 – Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 61 – Gewahrsam

§ 62 – Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 63 – Behördlicher Eigenschutz

§ 64 – Sicherheitsüberprüfung

§ 65 – Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich

(1) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können personenbezogene Daten an andere Dienststellen der Zollverwaltung übermitteln, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. (2) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können personenbezogen…

§ 66 – Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 67 – Datenübermittlung im internationalen Bereich

§ 68 – Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe

§ 69 – Unterstützung durch andere Behörden

§ 70 – Unterstützung anderer Behörden

§ 71 – Auskunftspflicht im Außenwirtschaftsverkehr

§ 72 – Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs

(1) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 4 Absatz 2 ohne Wissen der betroffenen Person dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegende Sendungen öffnen und einsehen sowie die dem Fernmeldegeheimnis unterliegende Telekommunikation überwachen und aufzeichnen, wenn bestimmte Tatsac…

§ 73 – Kernbereich privater Lebensgestaltung

§ 74 – Gerichtliche Anordnung und Zuständigkeit

§ 75 – Verarbeitungs- und Durchführungsvorschriften

§ 76 – Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt

§ 77 – Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

(1) Das Zollkriminalamt kann unter den Voraussetzungen des § 72 Absatz 1, 2 oder Absatz 4 auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten (§§ 9 und 12 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes) bei denjenigen erheben, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran…

§ 78 – Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten

§ 79 – Verschwiegenheitspflicht

§ 80 – Unterrichtung des Deutschen Bundestages

§ 81 – Zeugenschutzmaßnahmen

§ 82 – Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger

§ 83 – Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 84 – Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 85 – Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten

§ 86 – Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten

§ 87 – Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 88 – Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem

§ 89 – Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der den deutschen Auslandsvertretungen zugeordneten Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamten

§ 90 – Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme

§ 91 – Protokollierung

(1) Die Protokollierung nach § 76 des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt zu Verarbeitungsvorgängen im Zollfahndungsinformationssystem ergänzend zu den dort genannten Anforderungen in einer Weise, dass die Protokolle den in § 85 Absatz 1 und 2 genannten Beauftragten und der oder dem Bundesbeauftragten…

§ 92 – Dokumentation bei verdeckten Maßnahmen

§ 93 – Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen

(1) Über eine Maßnahme sind zu benachrichtigen im Falle des § 10 Absatz 2 und 3 sowie des § 30 Absatz 3 und 4 die von einer Beauskunftung betroffenen Personen, normal normal 1a. des § 14a sowie des § 33a bei einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle die Zielperson und die Personen, deren personen…

§ 94 – Benachrichtigung bei Ausschreibungen

§ 95 – Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern

§ 96 – Aussonderungsprüffrist, Mitteilung von Löschungsverpflichtungen

(1) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes prüfen nach § 75 des Bundesdatenschutzgesetzes bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die nach § 75 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 90 Absatz 1 S…

§ 97 – Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten, Vernichtung von Akten

§ 98 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

§ 99 – Automatisiertes Abrufverfahren

§ 100 – Rechte der betroffenen Person

§ 101 – Entschädigung für Leistungen

Die Behörden des Zollfahndungsdienstes haben denjenigen, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, für ihre Leistungen bei der Durchführung von Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 bis 3, § 30 Absatz 1 bis 4 und den §§ 72 und 77 eine …

§ 102 – Schadensausgleich

§ 103 – Schadensersatz in Informationssystemen

§ 104 – Einschränkung von Grundrechten

§ 105 – Strafvorschriften

§ 106 – Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 9 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, jeweils auch in Verbindung mit a) § 29 oder normal b) § 71 Satz 1 normal alpha eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, normal entgegen § 71…

§ 107 – Verordnungsermächtigung

§ 108 – Übergangsvorschrift